Datenschutz DSG: Für mehr Sicherheit in Ihrer Arztpraxis

Datenschutz für die besonders sensi­blen Patientendaten

Datensicherheit – Daten­schutz, gibt es da einen Unter­schied? Durchaus: Während sich Daten­sicher­heit – verein­facht gesagt – pri­mär um den tech­ni­schen Schutz von Daten im Allge­mei­nen dreht, fokus­siert der Daten­schutz kon­krete, per­sön­liche Daten. Im Falle einer Arzt­praxis in der Schweiz sind dies sogar beson­ders schüt­zens­werte Patientendaten. 

Das neue Daten­schutz­gesetz (DSG) Schweiz wurde vom Parla­ment verab­schie­det und ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Die Ein­hal­tung der neuen Rege­lun­gen ist ver­bind­lich und ist des­halb auch für Ihre Arzt­pra­xis oder Kli­nik rele­vant.

Welche Änderungen sind im neuen Datenschutzgesetz zu berücksichtigen?

Laut revidiertem Datenschutzgesetz fallen unter anderem folgende Pflichten an:

  • Informationspflichten gegen­über Patien­ten und Mitar­beiten­den
  • Dokumenta­tions­pflich­ten gegen­über der Daten­schutz­stelle
  • Erstellung und Dokumen­tation der tech­ni­schen und organi­sato­rischen Mass­nah­men
  • Schulung und Sensi­bili­sie­rung der Mitar­bei­ten­den im lau­fen­den Betrieb

Wie vereinfachen Sie die Administration rund um den Datenschutz in der Schweiz?

Patienten-Einwilligung mit elek­tro­ni­scher Unter­schrift und Ampel­sys­tem in vitomed

Die Datenschutz­manage­ment-Soft­ware SIDAS und die Praxis­soft­ware vitomed bil­den ein star­kes Team: Sie unter­stützen Sie dabei, die Anfor­derun­gen des Daten­schutz­ge­setzes, u.a. in Bezug auf Patientendaten, ressour­cen­scho­nend und voll­stän­dig zu erfül­len. Die Lösung ent­stand aus der engen Zusam­­men­ar­beit zwi­schen der Sirius Consult AG und der Vitodata AG und sie hat sich be­reits in Arzt­pra­xen, Klini­ken und Kan­tons­spi­tä­lern bewährt.

Weitere Vorteile:

  • Laufende Aktu­ali­sie­rung der Soft­ware bei Gesetzes­an­pas­sungen
  • Rechtskonformität inklu­sive Daten­schutz-Güte­sie­gel für Ihre Pra­xis
  • Ein Ansprech­partner für recht­liche, organi­sa­to­ri­sche und tech­nische Fragen

Und wie funktioniert es? Der Prozess im Detail:

vitomed zeigt Ihnen an, ob ein Patient die erfor­der­lichen Doku­mente schon unter­zeich­net hat. Wenn dies nicht der Fall ist, kann der Patient die Doku­mente sogleich elek­tro­nisch unter­zeich­nen. Sobald die Unter­schrift ein­ge­le­sen wurde, legt vitomed die Doku­mente auto­ma­tisch im Doku­men­ten Manage­ment ab. Ab die­sem Moment sehen Sie im vitomed Cockpit den Ver­­merk, dass der Patient oder die Patien­tin zum Daten­schutz ein­ge­wil­ligt hat.

«Datenschutz» Webinar Aufzeichnung

Seit dem 1. September 2023 ist das neue Schweizer Datenschutzgesetz in Kraft, welches umfassende Änderungen mit sich bringt, wie Arztpraxen mit patientenbezogenen Daten umgehen müssen. Dank dem SIDAS Datenschutzkonzept decken Praxen die FMH-Vorgaben vollumfänglich ab. Folgende Inhalte werden am Webinar kurz erläutert:

  • Wie sind die Datenschutz-Vorgaben einfach umzusetzen?
  • Wie decken vitomed und SIDAS diese Anforderungen ab?
  • Wie kann die Praxis die Aufwände minimieren?​

Flyer: Datenschutz in der Arztpraxis mit Vitodata

Das Wichtigste in Kürze

Konform an einem Tag mit der Datenschutzmanagement-Lösung SIDAS

  1. Zeitsparend dank auto­ma­ti­sierter Erstel­lung der Doku­mente
  2. Ressourcenschonend dank elek­tro­ni­scher Unter­schrift
  3. Übersichtlich dank Dash­board zu Konfor­mität und Auf­gaben
  4. Praxisbezogen in der Umset­zung Ihrer «Pflichten» wäh­rend der Schu­lung
  5. Aktuell dank laufender Up­dates bei Gesetzes­an­pas­sungen
  6. Einfach integriert in der Praxis­soft­ware vitomed

Interessiert an einer Vorführung zum Thema Datenschutz Schweiz, IT und Cloud?

Lassen Sie sich die praxis­nahe Software Lösung live prä­sen­tie­ren. Per Live-Webinar oder bei Ihnen vor Ort – unver­bind­lich, kos­ten­los und per­sönlich.

Patienten-Daten anonymisieren mit der Praxissoftware vitomed (nach Daten­schutz­gesetz)

Patienten-Daten anonymisieren mit der Praxissoftware vitomed (nach Daten­schutz­gesetz)
Patienten-Daten anonymisieren mit der Praxissoftware vitomed (nach Daten­schutz­gesetz)

Datenlöschung in vitomed nach Datenschutz: So funktionierts pragmatisch

Das neue Schweizer Datenschutz­gesetz (nDSG) gibt vor, dass Personen­daten zu vernichten oder zu anonymisieren sind, «sobald sie zum Zweck der Bearbeitung nicht mehr er­forder­lich sind» (Art. 6 Abs. 4 nDSG, Zeit­fenster sind kantonal geregelt). Und auch die Euro­päische Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) erlaubt die Spei­cherung von Personen­­daten, welche die Identi­fizierung einer betroffenen Person er­möglicht, nur so lange «wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist» (Art. 5 Ziff. 1 lit. e DSGVO).

Das bedeutet grundsätzlich, dass sämtliche Personen­daten, welche nicht mehr benötigt werden, gelöscht oder anonymisiert werden müssen – unabhängig davon, wo sie sich befinden oder wer Zugriff darauf hat.

Mit der Software für Ärzte vitomed ist die Datenanonymisierung einfach mit einem Klick ausgeführt

Inhalte, welche in vitomed gelöscht werden:

  • Verlauf
  • Anamnese
  • Aufgaben/Pendenzen
  • Diagnosen
  • Agenda

Inhalte, welche in vitomed anonymisiert werden:

  • Patienten Stammdaten 
  • Rechnungsadministration
Datenanonymisierung gem. revDSG mit Praxissoftware vitomed Datenanonymisierung gem. revDSG mit Praxissoftware vitomed
Datenanonymisierung gem. revDSG mit Praxissoftware vitomed

Weil es um Ihre Daten geht, verdienen wir uns Ihr Vertrauen:

Unser Ziel: Den Datenschutz jeder­zeit vor­bild­lich um­setzen und Infor­mations­sicher­heit gewähr­leis­ten.

Die zusätz­liche SQS GoodPriv@cy® Zerti­fi­zierung des Vitodata Daten­schutz­manage­ment-Systems be­schei­nigt uns, dass wir unsere Sache gut machen und die Quali­täts­stand­ards der Prüf­stelle er­füllen.